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Zu den Steuerharmonisierungsmaßnahmen, die im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes ergriffen werden, sollte die Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten — vor allem hinsichtlich des Informationsaustausches — gehören, bei der die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten einander Amtshilfe gewähren und mit der Kommission zusammenarbeiten, um eine ordnungsgemäße Anwendung der Mehrwertsteuer (MwSt.) auf Warenlieferungen und Dienstleistungen, den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen und auf die Einfuhr von Waren zu gewährleisten.
Diese Verordnung regelt die Modalitäten, nach denen die in den Mitgliedstaaten mit der Anwendung der Vorschriften auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer beauftragten…
Für die Erhebung der geschuldeten Steuer sollten die Mitgliedstaaten kooperieren, um die richtige Festsetzung der Mehrwertsteuer sicherzustellen. Daher müssen…
Um einen raschen und sicheren grenzüberschreitenden Informationsaustausch zu gewährleisten und die Amtshilfe zu erleichtern, sollte diese Verordnung einen…
Voraussetzung für die Verwirklichung des Ziels, einen Binnenmarkt zu schaffen ist, dass in den Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern…
Unter Berücksichtung der Erfordernisse des Binnenmarkts und im Interesse der Wirksamkeit dieser Verordnung sollte eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen…
Das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erfordert eine Änderung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.