Erwägungsgrund 1 32010L0033
Nach Erlass der Richtlinie 2009/106/EG der Kommission am 14. August 2009, mit der die Richtlinie 2001/112/EG des Rates geändert wurde, enthält Anhang V der letztgenannten Richtlinie nun in der spanischen Fassung einen Fehler, der zu berichtigen ist. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.