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Als in Anhang I aufgeführte vorrangige Maßnahmen für die Ausarbeitung und Anwendung von Spezifikationen und Normen in den vorrangigen Bereichen gelten:
die Bereitstellung EU-weiter multimodaler Reise-Informationsdienste;
die Bereitstellung EU-weiter Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste;
Daten und Verfahren, um Straßennutzern, soweit möglich, ein Mindestniveau allgemeiner für die Straßenverkehrssicherheit relevanter Verkehrsmeldungen unentgeltlich anzubieten;
harmonisierte Bereitstellung einer interoperablen EU-weiten eCall-Anwendung;
Bereitstellung von Informationsdiensten für sichere Parkplätze für Lastkraftwagen und andere gewerbliche Fahrzeuge;
Bereitstellung von Reservierungsdiensten für sichere Parkplätze für Lastkraftwagen und andere gewerbliche Fahrzeuge.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.