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Die Richtlinie 2009/65/EG verpflichtet die Verwaltungsgesellschaften, Regeln für persönliche Geschäfte aufzustellen. Gemäß der Richtlinie 2006/73/EG sollten Verwaltungsgesellschaften Mitarbeiter, die sich in einem Interessenkonflikt befinden oder über Insider-Informationen im Sinne der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) verfügen, an persönlichen Geschäften hindern, die durch einen Missbrauch von Informationen ermöglicht werden, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt haben.
Die Mitgliedstaaten schreiben den Wertpapierfirmen vor, angemessene Vorkehrungen zu treffen und auf Dauer einzuhalten, um relevante Personen, deren Tätigkeiten…
Die Mitgliedstaaten verpflichten die Verwaltungsgesellschaften zur Festlegung, Umsetzung und Aufrechterhaltung angemessener Vorkehrungen, die relevante…
Die Anforderungen dieser Richtlinie einschließlich der Bestimmungen über persönliche Geschäfte, den Umgang mit Kenntnissen aus der Finanzanalyse und über die…
Damit gänzlich nach dem Vorbild der jüngsten im Wertpapierbereich erlassenen Richtlinien, insbesondere der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und…
Die Richtlinie 2009/65/EG verpflichtet Verwaltungsgesellschaften, im besten Interesse der von ihnen verwalteten OGAW und der Integrität des Marktes zu handeln.…
Irreführende Geschäftspraktiken, bei denen u. a. falsche Angaben gemacht werden, die den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlassen, die er…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.