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Um Transaktionskosten zu sparen und negative steuerliche Auswirkungen zu vermeiden, können Master-OGAW und Feeder-OGAW sich auf die Übertragung von Sacheinlagen einigen, sofern dies nicht aufgrund des innerstaatliches Rechts verboten oder mit den Vertragsbedingungen oder der Satzung von Master-OGAW oder Feeder-OGAW unvereinbar ist. Die Möglichkeit zur Übertragung von Sacheinlagen auf den Master-OGAW sollte insbesondere Feeder-OGAW, die bereits als OGAW — einschließlich als Feeder-OGAW eines anderen Master-OGAW — tätig sind, helfen, Transaktionskosten zu vermeiden, die sich aus dem Verkauf von Vermögenswerten ergeben, in die sowohl Feeder-OGAW als auch Master-OGAW investiert haben. Der Feeder-OGAW sollte ferner die Möglichkeit haben, auf Wunsch Sacheinlagen vom Master-OGAW zu erhalten, um Transaktionskosten verringern und negative steuerliche Auswirkungen vermeiden zu können. Die Übertragung von Sacheinlagen auf den Feeder-OGAW sollte nicht nur bei Liquidationen, Verschmelzungen oder Spaltungen des Master-OGAW, sondern auch unter anderen Umständen möglich sein.
welche Verfahren bei der Bewertung und Rechnungsprüfung von Sacheinlagen anzuwenden sind, wenn der Feeder-OGAW sein gesamtes Vermögen oder Teile davon im…
Um die erforderliche Flexibilität zu gewährleisten und gleichzeitig im besten Interessen der Anleger zu handeln, sollte ein Feeder-OGAW, der Vermögenswerte…
In der Vereinbarung zwischen Master-OGAW und Feeder-OGAW sollte den spezifischen Bedürfnissen des Feeder-OGAW, der mindestens 85 % seiner Vermögenswerte in den…
Da ein Feeder-OGAW im besten Interesse seiner Anteilinhaber handeln und vom Master-OGAW alle Angaben und Unterlagen erhalten können sollte, die er zur Erfüllung…
Bei Master-Feeder-Strukturen sollte sich die Beschreibung des Risiko- und Ertragsprofils des Feeder-OGAW nicht wesentlich vom entsprechenden Abschnitt im…
Im Interesse eines wirksam funktionierenden Binnenmarkts und eines einheitlichen Anlegerschutzes in der gesamten Gemeinschaft sollten sowohl…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.