Art. 6 32010L0087RICHTLINIE 2010/87/EU DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2010 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Fenbuconazol und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 6 32010L0090RICHTLINIE 2010/90/EU DER KOMMISSION vom 7. Dezember 2010 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Pyridaben und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 6 32010L0089RICHTLINIE 2010/89/EU DER KOMMISSION vom 6. November 2010 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Quinmerac und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 6 32010L0091RICHTLINIE 2010/91/EU DER KOMMISSION vom 10. Dezember 2010 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Metosulam und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 6 32006L0015RICHTLINIE 2006/15/EG DER KOMMISSION vom 7. Februar 2006 zur Festlegung einer zweiten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und zur Änderung der Richtlinien 91/322/EWG und 2000/39/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 6 32005L0050RICHTLINIE 2005/50/EG DER KOMMISSION vom 11. August 2005 zur Neuklassifizierung von Gelenkersatz für Hüfte, Knie und Schulter im Rahmen der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.