Erwägungsgrund 4 32010L0006
Bezüglich Gossypol kam die EFSA in ihrem Gutachten vom 4. Dezember 2008 zu dem Schluss, dass die derzeitigen Höchstwerte für Schafe einschließlich Lämmern sowie für Ziegen einschließlich Ziegenlämmern keinen ausreichenden Schutz gegen nachteilige Auswirkungen auf die Tiergesundheit bieten. Weiterhin schloss die EFSA, dass die Exposition des Menschen gegenüber Gossypol durch den Verzehr von Lebensmitteln, die von Tieren gewonnen wurden, die mit aus Baumwollsamen hergestellten Produkten gefüttert wurden, voraussichtlich gering ist und keine nachteilige Wirkung haben dürfte. Angesichts dieser Stellungnahme sollten die Höchstwerte für Schafe einschließlich Lämmern sowie für Ziegen einschließlich Ziegenlämmern gesenkt werden.