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Bezüglich Nitriten kam die EFSA in ihrem Gutachten vom 25. März 2009 zu dem Schluss, dass für Schweine und Rinder als repräsentative empfindliche, zur Lebensmittelerzeugung genutzte Arten die Sicherheitsmargen bezüglich der Dosis ohne beobachtbare schädliche Wirkung (NOAEL — No Observed Adverse Effect Level) ausreichend sind. Weiterhin war die EFSA der Ansicht, dass das Vorhandensein von Nitrit in tierischen Erzeugnissen für die menschliche Gesundheit unbedenklich ist. Nitrit ist bereits als Konservierungsstoff in Alleinfuttermitteln für Hunde und Katzen mit einem Feuchtigkeitsgehalt über 20 % sowie als Zusatzstoff für Silagefutter bis zu einem Höchstgehalt von 100 mg/kg zugelassen . Nitrit ist daher in derartigen Alleinfuttermitteln und in Silagefutter nicht als unerwünschter Stoff anzusehen. Dementsprechend sollte in diesen Fällen kein Höchstwert gelten.
Bezüglich Quecksilber kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrem Gutachten vom 20. Februar 2008 zu dem Schluss, dass der derzeitige…
Diese Richtlinie ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG I HÖCHSTGEHALTE AN UNERWÜNSCHTEN STOFFEN IM SINNE DES ARTIKELS 3 ABSATZ 2 ABSCHNITT I:…
Aufgrund der neuesten technischen Erkenntnisse hinsichtlich der Formulierung von Fischfutter unter zunehmender Verwendung von Tiefseegarnelen, wie z. B. Krill,…
Was Theobromin anbelangt, kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrem Gutachten vom 10. Juni 2008 zu dem Schluss, dass die geltenden…
Unter Berücksichtigung der Gutachten der EFSA und der derzeit unterschiedlichen Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten, was die unvermeidbare Verschleppung…
Der Eintrag zu Natriumsalicylat in Tabelle 1 im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 erhält folgenden Wortlaut: Pharmakologisch wirksame(r) Stoff(e)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.