Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um im Rahmen der Erhaltung genetischer Ressourcen das Inverkehrbringen von Futterpflanzensaatgutmischungen zuzulassen, die zur Erhaltung der natürlichen Umwelt verwendet werden sollen (nachstehend „Erhaltungsmischungen“ genannt) — selbst wenn die Bestandteile dieser Mischungen nicht den allgemeinen Anforderungen für das Inverkehrbringen gemäß der Richtlinie 66/401/EEG entsprechen —, sind einige Ausnahmeregelungen notwendig.
die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Mischungen, die zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen bestimmt sind,…
Abweichend von Artikel 3 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 66/401/EWG können Mitgliedstaaten Mischungen verschiedener Gattungen, Arten und gegebenenfalls…
Die Mitgliedstaaten sehen vor, daß Saatgut in Mischungen verschiedener Gattungen, Arten oder Sorten in den Verkehr gebracht werden kann, — wenn es nicht zur…
Um zu gewährleisten, dass das Inverkehrbringen von Erhaltungsmischungen im Zusammenhang mit der Erhaltung genetischer Ressourcen erfolgt, sollten Beschränkungen…
Was Erhaltungsmischungen betrifft, die Erhaltungssorten im Sinne der Richtlinie 2008/62/EG der Kommission vom 20. Juni 2008 enthalten, in der Ausnahmeregelungen…
Voraussetzungen, unter denen Saatgut unter Berücksichtigung der Erhaltung in situ und der nachhaltigen Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen in Verkehr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.