Erwägungsgrund 2 32010L0060
Um im Rahmen der Erhaltung genetischer Ressourcen das Inverkehrbringen von Futterpflanzensaatgutmischungen zuzulassen, die zur Erhaltung der natürlichen Umwelt verwendet werden sollen (nachstehend „Erhaltungsmischungen“ genannt) — selbst wenn die Bestandteile dieser Mischungen nicht den allgemeinen Anforderungen für das Inverkehrbringen gemäß der Richtlinie 66/401/EEG entsprechen —, sind einige Ausnahmeregelungen notwendig.