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In besonderen Schutzgebieten, die die Mitgliedstaaten im Einklang mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ausgewiesen haben, befinden sich natürliche und naturnahe Lebensräume, die erhaltenswert sind. Solche Gebiete sollten als Quellgebiete für Erhaltungsmischungen betrachtet werden. Darüber hinaus sollte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, weitere Gebiete, die zur Erhaltung von pflanzengenetischen Ressourcen beitragen, als Quellgebiete auszuweisen, wenn diese die Anforderungen ähnlicher Regelungen erfüllen.
Die Einrichtung von geschützten Meeresgebieten einschließlich von Gebieten, die im Rahmen der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der…
zur Erhaltung, Sicherung und Entwicklung als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der…
Um zu gewährleisten, dass das Inverkehrbringen von Erhaltungsmischungen im Zusammenhang mit der Erhaltung genetischer Ressourcen erfolgt, sollten Beschränkungen…
ein Gebiet, das zum Erhalt pflanzengenetischer Ressourcen beiträgt und von einem Mitgliedstaat im Einklang mit einem nationalen Verfahren ausgewiesen wurde, das…
„geschützte Arten und natürliche Lebensräume“ a) die Arten, die in Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 79/409/EWG genannt oder in Anhang I jener Richtlinie…
Ziel der Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und der Richtlinie 2000/60/EG…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.