Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Anwendung der Richtlinie2008/9/EG müssen die Mitgliedstaaten ein elektronische Portale entwickeln, durch die in einem Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige Anträge auf die Erstattung der Mehrwertsteuer stellen, die einem Mitgliedstaat angefallen ist, in dem sie nicht ansässig sind. Diese elektronischen Portale hätten ab dem 1. Januar 2010 betriebsbereit sein sollen.
Die Erstattung der Mehrwertsteuer an Steuerpflichtige, die nicht in dem Mitgliedstaat, in dem sie die Gegenstände und Dienstleistungen erwerben oder mit der…
In einer begrenzten Anzahl von Mitgliedstaaten haben sich Entwicklung und Betrieb der elektronischen Portale erheblich verzögert und es traten technische…
Um eine Erstattung von Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat der Erstattung zu erhalten, muss der nicht im Mitgliedstaat der Erstattung ansässige Steuerpflichtige…
Die Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. Februar 2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/EG an nicht im…
Für die Einführung des Systems einer einzigen Anlaufstelle durch die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame…
Zur Vereinfachung der Pflichten für Unternehmen, die in Mitgliedstaaten, in denen sie nicht ansässig sind, Tätigkeiten nachgehen, sollte eine Regelung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.