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Damit Steuerpflichtige nicht gezwungen sind, die Frist des 30. September 2010 einzuhalten, die für Anträge in Bezug auf Erstattungszeiträume des Jahres 2009 gilt, sollte diese Richtlinie ab dem 1. Oktober 2010 anwendbar sein.
Diese Richtlinie gilt für Erstattungsanträge, die nach dem 31. Dezember 2009 gestellt werden.
Die Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. Februar 2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/EG an nicht im…
In Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie 2008/9/EG wird folgender Unterabsatz angefügt: „Erstattungsanträge, die Erstattungszeiträume des Jahres 2009 betreffen,…
Zur Anpassung der Verwaltungsvorschriften für Erstattungsbescheinigungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1043/2005 an die entsprechenden Verwaltungsvorschriften…
Der Erstattungsantrag muss dem Mitgliedstaat, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist, spätestens am 30. September des auf den Erstattungszeitraum folgenden…
In einer begrenzten Anzahl von Mitgliedstaaten haben sich Entwicklung und Betrieb der elektronischen Portale erheblich verzögert und es traten technische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.