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Die Verfeuerung von Brennstoff in Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MW trägt in erheblichem Maße zur Schadstoffbelastung der Luft bei. Damit die in der thematischen Strategie zur Luftreinhaltung vorgegebenen Ziele erreicht werden können, muss die Kommission überprüfen, inwieweit es erforderlich ist, die zur Verminderung der Emissionen aus den betreffenden Anlagen am besten geeigneten Maßnahmen festzulegen. Bei dieser Überprüfung sind die Besonderheiten von Feuerungsanlagen in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf ihren außergewöhnlichen Einsatz in Notfällen.
Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen in Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MW;
wenn während des Betriebs der Feuerungsanlage der vom maßgeblichen Brennstoff erbrachte Anteil an der Summe der von allen Brennstoffen zugeführten Wärmeleistung…
bei Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW bis 100 MW:250 mg/m³;
Großfeuerungsanlagen tragen erheblich zu Emissionen von Schadstoffen in die Luft bei, die sich in erheblichem Maße auf die menschliche Gesundheit und auf die…
Die Intensivhaltung von Geflügel und Rindern trägt in erheblichem Maße zur Schadstoffbelastung von Luft und Wasser bei. Damit die in der thematischen Strategie…
Der Übergang zur kohlenstoffarmen Stromerzeugung setzt voraus, dass neue Investitionen in Anlagen zur Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen so getätigt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.