Erwägungsgrund 6 32015L2193
In ihrem Bericht an das Europäische Parlament und den Rat vom 17. Mai 2013 über die Überprüfungen gemäß Artikel 30 Absatz 9 und Artikel 73 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen betreffend die Emissionen aus der Intensivtierhaltung und aus Feuerungsanlagen kam die Kommission zu dem Schluss, dass bei der Verfeuerung von Brennstoffen in mittelgroßen Feuerungsanlagen ein eindeutiges Potenzial für eine kosteneffiziente Minderung der Emissionen in die Luft nachgewiesen wurde.