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Um einen nahtlosen Übergang der derzeitigen Aufgaben des Ausschusses der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden, des Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden auf die neuen ESA sicherzustellen, sollten Bezugnahmen auf jene Ausschüsse in den einschlägigen Rechtsvorschriften durch Bezugnahmen auf die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) beziehungsweise die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) ersetzt werden.
Die Europäischen Aufsichtsbehörden (im Folgenden zusammen „ESA“) sollten an die Stelle des Ausschusses der europäischen Bankaufsichtsbehörden, der durch den…
Die Europäischen Aufsichtsbehörden (im Folgenden zusammen „ESA“) sollten an die Stelle des Ausschusses der europäischen Bankaufsichtsbehörden, der durch den…
Die Europäischen Aufsichtsbehörden (im Folgenden zusammen „ESA“) sollten an die Stelle des Ausschusses der europäischen Bankaufsichtsbehörden, der durch den…
Die Behörde sollte alle derzeitigen Aufgaben und Befugnisse des Ausschusses der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche…
Am 23. September 2009 verabschiedete die Kommission Vorschläge für drei Verordnungen zur Einrichtung eines Europäischen Finanzaufsichtssystems, das die…
Beim ESFS sollte es sich um ein integriertes Netz nationaler Aufsichtsbehörden und Aufsichtsbehörden der Union handeln, in dem die laufende Beaufsichtigung auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.