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Es ist derzeit nicht notwendig, dass die ESA Entwürfe technischer Standards zu den geltenden Vorschriften entwickeln, wonach die Personen, die die Geschäfte von Wertpapierfirmen, Kreditinstituten, OGAW und deren Verwaltungsgesellschaften tatsächlich leiten, hinreichend zuverlässig sein und über ausreichende Erfahrung verfügen müssen, um deren solide und umsichtige Führung zu gewährleisten. Angesichts der Bedeutung jener Vorschriften sollten die ESA allerdings der Ermittlung bewährter Verfahren in Form von Leitlinien Priorität einräumen und für Konvergenz zwischen der Aufsichtspraxis und diesen bewährten Verfahren sorgen. Ebenso sollten sie auch in Bezug auf die aufsichtsrechtlichen Auflagen an die Hauptverwaltungen jener Einrichtungen vorbildliche Verfahren ermitteln und Konvergenz gewährleisten.
Technische Standards für Finanzdienstleistungen sollten eine kohärente Harmonisierung und einen unionsweit angemessenen Schutz von Einlegern, Anlegern und…
Da die ESMA über hochspezialisierte Fachkräfte für Wertpapiere und die entsprechenden Märkte verfügt, ist es sinnvoll und angemessen, ihr die Aufgabe zu…
Um zur Stabilität des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen beizutragen, muss die zusätzliche Beaufsichtigung großer, komplexer und international tätiger…
Die Durchführungsbestimmungen zu den in der Rahmenregelung festgelegten organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen, die auf gewerblicher Basis…
Es bedarf eines wirksamen Instruments, um harmonisierte technische Regulierungsstandards festzulegen, die die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 in der…
Folgender Artikel wird eingefügt: Gemeinsame Leitlinien (1) Die ESA erarbeiten im Rahmen des Gemeinsamen Ausschusses gemeinsame Leitlinien zur Durchführung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.