Erwägungsgrund 7 32008L0022RICHTLINIE 2008/22/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 zur Änderung der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse
Die Richtlinie 2004/109/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 5 32010D0216BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. April 2010 zur Änderung der Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/216/EU)
Die Richtlinie 2009/42/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 10 32009L0141RICHTLINIE 2009/141/EG DER KOMMISSION vom 23. November 2009 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte für Arsen, Theobromin, Datura sp., Ricinus communis L., Croton tiglium L. und Abrus precatorius L. (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2002/32/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 9 32009L0127RICHTLINIE 2009/127/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 zur Änderung der Richtlinie 2006/42/EG betreffend Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2006/42/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 10 32006L0077RICHTLINIE 2006/77/EG DER KOMMISSION vom 29. September 2006 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Höchstgehalte für organische Chlorverbindungen in Futtermitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollte die Richtlinie 2002/32/EG entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 2 32010L0033RICHTLINIE 2010/33/EU DER KOMMISSION vom 21. Mai 2010 zur Berichtigung der spanischen Fassung der Richtlinie 2001/112/EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung
Die Richtlinie 2001/112/EG ist daher entsprechend zu ändern.