Erwägungsgrund 3 32012L0010RICHTLINIE 2012/10/EU DER KOMMISSION vom 22. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Verteidigungsgüter (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/43/EG ist daher entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 8 32012L0007RICHTLINIE 2012/7/EU DER KOMMISSION vom 2. März 2012 Zur Änderung von Anhang II Abschnitt III der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/48/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32007L0049RICHTLINIE 2007/49/EG DER KOMMISSION vom 26. Juli 2007 zur Änderung der Richtlinie 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten von Gemüsearten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2003/91/EG ist daher entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 3 32008L0083RICHTLINIE 2008/83/EG DER KOMMISSION vom 13. August 2008 zur Änderung der Richtlinie 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten von Gemüsearten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2003/91/EG ist daher entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 12 32013R0681VERORDNUNG (EU) Nr. 681/2013 DER KOMMISSION vom 17. Juli 2013 zur Änderung von Teil III des Anhangs II der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/48/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 5 32010D0216BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. April 2010 zur Änderung der Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/216/EU)
Die Richtlinie 2009/42/EG sollte daher entsprechend geändert werden.