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Artikel 97 Absatz 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates sieht vor, dass vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2010 der Normalsatz mindestens 15 % betragen muss.
Der Normalsatz muss mindestens 15 % betragen.
Bei Zahlungen, die gemäß der Sonderregelung nach Titel XII Kapitel 6 Abschnitt 3 der Richtlinie 2006/112/EG dem Verbrauchsmitgliedstaat überwiesen werden, ist…
Artikel 97 der Richtlinie 2006/112/EG erhält folgende Fassung: Vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2015 muss der Normalsatz mindestens 15 % betragen.“.
Daher erscheint es zweckmäßig, den Mindestnormalsatz von derzeit 15 % während eines Zeitraums beizubehalten, der Rechtssicherheit gewährleistet und eine weitere…
Der in den Mitgliedstaaten derzeit geltende Normalsatz der Mehrwertsteuer gewährleistet in Verbindung mit den Mechanismen der Übergangsregelung, dass diese…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem erlaubt es den Mitgliedstaaten, einen oder zwei ermäßigte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.