Erwägungsgrund 4 32008L0013RICHTLINIE 2008/13/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 zur Aufhebung der Richtlinie 84/539/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die in der Veterinärmedizin eingesetzten elektrischen Geräte (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 84/539/EWG sollte daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 64 32011L0083RICHTLINIE 2011/83/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 85/577/EWG und 97/7/EG sollten aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 12 32007R0862Die Verordnung (EWG) Nr. 311/76 sollte daher aufgehoben werden.
Art. 1 32007L0024RICHTLINIE 2007/24/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Mai 2007 zur Aufhebung der Richtlinie 71/304/EWG des Rates zur Aufhebung der Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs auf dem Gebiet der öffentlichen Bauaufträge und bei öffentlichen Bauaufträgen, die an die Auftragnehmer über ihre Agenturen oder Zweigniederlassungen vergeben werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 71/304/EWG wird aufgehoben.
Erwägungsgrund 28 32011R1007Die Richtlinien 73/44/EWG, 96/73/EG und 2008/121/EG sollten aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 7 32006R1227VERORDNUNG (EG) Nr. 1227/2006 DER KOMMISSION vom 14. August 2006 zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 700/88 zur Durchführung der Regelung bei der Einfuhr bestimmter Waren des Blumenhandels mit Ursprung in Zypern, Israel, Jordanien und Marokko sowie im Westjordanland und im Gazastreifen in die Gemeinschaft
Die Verordnung (EWG) Nr. 700/88 ist daher aufzuheben.