Erwägungsgrund 12 32011L0020Mit der Entscheidung 2008/934/EG wird bestimmt, dass Fenoxycarb nicht aufgenommen wird und die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff bis zum…
Art. 2 32011L0004RICHTLINIE 2011/4/EU DER KOMMISSION vom 20. Januar 2011 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Cycloxydim und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Cycloxydim betreffende Zeile im Anhang der Entscheidung 2008/934/EG wird gestrichen.
Art. 2 32010L0087RICHTLINIE 2010/87/EU DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2010 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Fenbuconazol und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Fenbuconazol betreffende Zeile im Anhang der Entscheidung 2008/934/EG wird gestrichen.
Art. 2 32011L0026RICHTLINIE 2011/26/EU DER KOMMISSION vom 3. März 2011 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Diethofencarb und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Diethofencarb betreffende Zeile im Anhang der Entscheidung 2008/934/EG wird gestrichen.
Art. 2 32011L0032RICHTLINIE 2011/32/EU DER KOMMISSION vom 8. März 2011 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Isoxaben und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Isoxaben betreffende Zeile im Anhang der Entscheidung 2008/934/EG wird gestrichen.