Erwägungsgrund 2 32011L0032Der Antragsteller zog seinen Antrag auf Aufnahme dieses Wirkstoffs in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG im Einklang mit Artikel 11e der Verordnung (EG) Nr.…
Art. 4 Abs. 2 Buchst. b 32011L0032bei Pflanzenschutzmitteln, die Isoxaben als einen von mehreren Wirkstoffen enthalten, wird die Zulassung erforderlichenfalls entweder bis 31. Mai 2015 oder bis…
Art. 2 32011L0020RICHTLINIE 2011/20/EU DER KOMMISSION vom 2. März 2011 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Fenoxycarb und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Fenoxycarb betreffende Zeile im Anhang der Entscheidung 2008/934/EG wird gestrichen.
Art. 2 32011L0004RICHTLINIE 2011/4/EU DER KOMMISSION vom 20. Januar 2011 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Cycloxydim und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Cycloxydim betreffende Zeile im Anhang der Entscheidung 2008/934/EG wird gestrichen.
Art. 2 32011L0002RICHTLINIE 2011/2/EU DER KOMMISSION vom 7. Januar 2011 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Myclobutanil und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Myclobutanil betreffende Zeile im Anhang der Entscheidung 2008/934/EG wird gestrichen.