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Menschenhandel ist eine schwere Straftat, die häufig im Rahmen der organisierten Kriminalität begangen wird und bei der es sich um einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Grundrechte handelt, der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausdrücklich verboten ist. Die Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels ist für die Union und die Mitgliedstaaten ein vorrangiges Ziel.
Die Opfer des Menschenhandels sollten im Einklang mit den Grundprinzipien der Rechtsordnung der betreffenden Mitgliedstaaten vor strafrechtlicher Verfolgung…
Kinder sind schutzbedürftiger als Erwachsene und daher stärker gefährdet, Opfer von Menschenhandel zu werden. Bei der Anwendung der Richtlinie muss das Wohl des…
Die Union hat sich der Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels sowie dem Schutz der Rechte der Opfer von Menschenhandel verpflichtet. Daher wurden der…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit die nachstehenden vorsätzlich begangenen Handlungen unter Strafe gestellt werden: Die Anwerbung,…
Die Bekämpfung von Gewalt sollte in den Zusammenhang des Schutzes der Grundrechte gestellt werden, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union…
Das Protokoll der Vereinten Nationen von 2000 zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.