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Mit dieser Richtlinie sollen die Bestimmungen des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI geändert und ausgeweitet werden. Da die vorzunehmenden Änderungen sowohl bezüglich der Zahl als auch hinsichtlich des Inhalts erheblich sind, sollte der Rahmenbeschluss aus Gründen der Klarheit für die sich an der Annahme dieser Richtlinie beteiligenden Mitgliedstaaten vollständig ersetzt werden.
Der Rahmenbeschluss 2001/220/JI wird in Bezug auf die Mitgliedstaaten, die sich an der Annahme dieser Richtlinie beteiligen, unbeschadet der Verpflichtungen der…
Diese Richtlinie soll die Bestimmungen des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI ändern und ausweiten. Da es sich um sehr zahlreiche und wesentliche Änderungen handelt,…
Diese Richtlinie soll die Bestimmungen des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI ändern und ergänzen. Da die vorzunehmenden Änderungen sowohl bezüglich der Zahl als auch…
Der Rahmenbeschluss 2002/629/JI zur Bekämpfung des Menschenhandels wird in Bezug auf die Mitgliedstaaten ersetzt, die sich an der Annahme dieser Richtlinie…
Der Rahmenbeschluss 2004/68/JI wird unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den Fristen für die Umsetzung des Rahmenbeschlusses…
Diese Richtlinie sollte zum Schutz von gefährdeten Personen beitragen und damit die in diesem Bereich bereits vorhandenen Rechtsinstrumente, wie etwa die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.