Erwägungsgrund 59 32011L0061
In dieser Richtlinie sind auch die Bedingungen festgelegt, unter denen EU-AIFM berechtigt sind, Anteile eines EU-AIF an professionelle Anleger in der Union zu vertreiben. Dieser Vertrieb durch EU-AIFM sollte nur dann gestattet sein, wenn der AIFM diese Richtlinie einhält und wenn der Vertrieb mit einem Pass erfolgt; der Vertrieb durch AIFM von AIF, die unter den in dieser Richtlinie genannten Schwellenwerten liegen, bleibt davon unberührt. Mitgliedstaaten sollten den Vertrieb von unter diesen Schwellenwerten liegenden AIF durch AIFM gemäß den nationalen Bestimmungen gestatten können.