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Für AIF, bei denen innerhalb von fünf Jahren nach Tätigung der ersten Anlagen keine Rücknahmerechte ausgeübt werden können, und die im Einklang mit ihrer Hauptanlagestrategie in der Regel nicht in Vermögenswerte investieren, die gemäß dieser Richtlinie im Depot verwahrt werden müssen, oder in der Regel in Emittenten oder nicht börsennotierte Unternehmen investieren, um gemäß dieser Richtlinie möglicherweise die Kontrolle über solche Unternehmen erlangen zu können, wie zum Beispiel Private-Equity-Fonds, Risikokapital-Fonds und Immobilienfonds, sollten Mitgliedstaaten es zulassen können, dass ein Notar, Rechtsanwalt, eine Registrierstelle oder eine andere Stelle beauftragt wird, die Funktionen einer Verwahrstelle wahrzunehmen. In solchen Fällen sollten die Verwahrfunktionen im Rahmen der beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit wahrgenommen werden, für die die ernannte Stelle einer gesetzlich anerkannten zwingenden Registrierung hinsichtlich ihres Berufs oder Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder berufsständischen Regeln unterliegt und ausreichend finanzielle und berufliche Garantien bieten kann, damit sie die relevanten Verwahrfunktionen ordnungsgemäß ausführen und die mit diesen Funktionen einhergehenden Verpflichtungen erfüllen kann. Dies berücksichtigt die gegenwärtigen Praktiken bei bestimmten Arten von geschlossenen Fonds. Bei allen anderen AIF sollte die Verwahrstelle hingegen angesichts der Bedeutung der Verwahrfunktion ein Kreditinstitut, eine Wertpapierfirma oder eine andere gemäß der Richtlinie 2009/65/EG zugelassene Einrichtung sein. Nur bei Nicht-EU-AIF sollte die Verwahrstelle auch ein Kreditinstitut oder eine ähnlich wie die in diesem Erwägungsgrund genannten Einrichtungen geartete Einrichtung sein, sofern sie einer wirksamen aufsichtlichen Regulierung und Aufsicht unterliegt, die Unionsrecht entspricht und wirksam durchgesetzt wird.
Die Verwahrstelle ist: Nur bei Nicht-EU-AIF und unbeschadet des Absatzes 5 Buchstabe b kann die Verwahrstelle auch ein Kreditinstitut oder ein ähnlich wie die…
Die Verwahrstelle hat sicherzustellen, dass die Zahlungsströme der inländischen AIF ordnungsgemäß überwacht werden und sorgt insbesondere dafür, dass sämtliche…
die Verwahrstelle des AIF oder die Unternehmen, denen die Verwahrstelle nach Artikel 21 der Richtlinie 2011/61/EU Funktionen in Bezug auf den AIF übertragen…
Die Verwahrstelle sollte für die ordentliche Überwachung der Cashflows der AIF verantwortlich sein und sollte insbesondere sicherstellen, dass das Geld der…
Die Richtlinie berücksichtigt auch die Tatsache, dass viele AIF und insbesondere Hedgefonds gegenwärtig die Dienste eines Primebrokers in Anspruch nehmen. Mit…
Mehrere Bestimmungen dieser Richtlinie verpflichten AIFM, die Einhaltung von Anforderungen sicherzustellen, für die die AIFM bei einigen Fondsstrukturen nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.