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Nach dem Inkrafttreten eines delegierten Rechtsakts, der diesbezüglich durch die Kommission nach Berücksichtigung der Empfehlung durch die ESMA im Prinzip zwei Jahre nach Ablauf der endgültigen Frist für die Umsetzung der vorliegenden Richtlinie erlassen wird, sollte es zugelassenen EU-AIFM, die beabsichtigen, Nicht-EU-AIF an professionelle Anleger in ihrem Herkunftsmitgliedstaat und/oder anderen Mitgliedstaaten zu vertreiben, gestattet sein, dies mit einem Pass zu tun, sofern sie diese Richtlinie einhalten. Dieses Recht sollte Meldeverfahren und Bedingungen im Hinblick auf das Drittland des Nicht-EU-AIF unterliegen.
Die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats des AIFM übermitteln spätestens 20 Arbeitstage nach dem Eingang der vollständigen Anzeigeunterlagen nach…
Nach dem Inkrafttreten eines delegierten Rechtsakts, der diesbezüglich durch die Kommission erlassen wird, was nach Berücksichtigung der Empfehlung durch die…
Zwei Jahre nach Ablauf der endgültigen Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie sollte die ESMA eine Stellungnahme zum Funktionieren des zu diesem Zeitpunkt in…
Drei Jahre nach dem Inkraftreten eines delegierten Rechtsakts, durch den der Pass auf alle AIFM zur Anwendung kommt, sollte die ESMA eine Stellungnahme zum…
Während einer Übergangsphase, die, unter Berücksichtigung der Empfehlung der ESMA, im Prinzip mit einem delegierten Rechtsakt drei Jahre nach der Einrichtung…
Während einer Übergangsphase, die, unter Berücksichtigung der Empfehlung der ESMA, im Prinzip mit einem delegierten Rechtsakt drei Jahre nach der Einrichtung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.