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Die ESMA sollte die Aufsichtstätigkeit der zuständigen Behörden in Bezug auf die Zulassung und die Überwachung von Nicht-EU-AIFM jährlich einer Untersuchung in Form einer gegenseitigen Bewertung unterziehen, um die Kohärenz der Ergebnisse der Aufsichtstätigkeit gemäß Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 weiter zu erhöhen.
Die ESMA unterzieht die Aufsichtstätigkeit der zuständigen Behörden in Bezug auf die Zulassung und die Überwachung von Nicht-EU-AIFM gemäß den Artikeln 37, 39,…
Die zuständigen Behörden des Referenzmitgliedstaats des betreffenden Nicht-EU-AIFM können die ESMA auffordern, ihren Beschluss zu überprüfen. Dabei kommt das in…
Für Zwecke der Überprüfung gemäß Absatz 1 stellen die Mitgliedstaaten der Kommission jährlich Informationen über AIFM zur Verfügung, die ihrer Aufsicht…
Die ESMA organisiert gemäß Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 vergleichende Analysen und führt diese durch, um die Einheitlichkeit der von den…
Die ESMA organisiert gemäß Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 vergleichende Analysen und führt diese durch, um die Einheitlichkeit der von den…
Die ESMA organisiert gemäß Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 vergleichende Analysen und führt diese durch, um die Einheitlichkeit der von den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.