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Zwei Jahre nach Ablauf der endgültigen Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie sollte die ESMA eine Stellungnahme zum Funktionieren des zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen Passes und zum Funktionieren der nationalen Bestimmungen über Privatplatzierungen abgeben. Ebenso sollte sie eine Empfehlung in Bezug auf die Ausdehnung des Passes auf den Vertrieb von Nicht-EU-AIF in der Union durch EU-AIFM sowie auf die Verwaltung und/oder den Vertrieb von AIF in der Union durch Nicht-EU-AIFM abgeben. Binnen drei Monaten nach Eingang dieser Empfehlung und dieser Stellungnahme der ESMA sollte die Kommission unter Berücksichtigung der angeführten Kriterien sowie der Ziele dieser Richtlinie, unter anderem hinsichtlich des Binnenmarkts, des Anlegerschutzes und der wirksamen Überwachung der Systemrisiken einen delegierten Rechtsakt erlassen, und darin das Datum angeben, an dem die in dieser Richtlinie vorgesehenen Regelungen zur Ausdehnung des Passes in allen Mitgliedstaaten gelten sollten.
Nach dem Inkrafttreten der gemäß dieser Richtlinie erforderlichen nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und bis zur Vorlage der in Absatz 1 Buchstabe a…
Die Kommission erlässt binnen drei Monaten nach Eingang der positiven Empfehlung und einer Stellungnahme der ESMA und unter Berücksichtigung der in Absatz 2…
Drei Jahre nach dem Inkraftreten eines delegierten Rechtsakts, durch den der Pass auf alle AIFM zur Anwendung kommt, sollte die ESMA eine Stellungnahme zum…
Nach dem Inkrafttreten eines delegierten Rechtsakts, der diesbezüglich durch die Kommission nach Berücksichtigung der Empfehlung durch die ESMA im Prinzip zwei…
Nach dem Inkrafttreten eines delegierten Rechtsakts, der diesbezüglich durch die Kommission erlassen wird, was nach Berücksichtigung der Empfehlung durch die…
Entsprechend der diesbezüglichen Empfehlung der ESMA und nach den in dieser Richtlinie angeführten Kriterien sollte ein delegierter Rechtsakt auch erlassen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.