Erwägungsgrund 1 32011L0062
In der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind unter anderem die Bestimmungen für die Herstellung, die Einfuhr, das Inverkehrbringen und den Großhandelsvertrieb von Arzneimitteln in der Union sowie die Bestimmungen für Wirkstoffe festgelegt.