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Um das wirtschaftliche und soziale Gleichgewicht auf Korsika nicht zu gefährden, ist es notwendig und gerechtfertigt, eine Sonderregelung bis zum 31. Dezember 2015 vorzusehen, auf deren Grundlage Frankreich auf Zigaretten und andere Tabakwaren, die auf Korsika in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt werden, einen niedrigeren Verbrauchsteuersatz als den nationalen Satz anwenden kann. Nach Ablauf dieser Frist sollte die Besteuerung von Tabakwaren, die dort in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt werden, vollständig an die Besteuerung in Kontinentalfrankreich angeglichen werden. Es ist jedoch angebracht, die auf Korsika geltende Verbrauchsteuer auf Zigaretten und Feinschnitttabak für selbstgedrehte Zigaretten schrittweise anzuheben, um einen zu abrupten Übergang zu vermeiden.
Frankreich kann abweichend von Absatz 1 und 2 im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2015 weiterhin einen ermäßigten Verbrauchsteuersatz für andere…
Frankreich kann abweichend von Artikel 10 im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2015 im Rahmen eines jährlichen Kontingents von 1 200 Tonnen…
Ab 1. Januar 2014 entspricht die globale Verbrauchsteuer auf Zigaretten mindestens 60 % des gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreises der in den…
Erhöht ein Mitgliedstaat den Satz der MwSt., der auf Zigaretten Anwendung findet, so kann er die globale Verbrauchsteuer bis zur Höhe des Betrags senken, der,…
Insbesondere für Zigaretten, der bei weitem wichtigsten Kategorie von Tabakwaren, sowie für Feinschnitttabak für selbstgedrehte Zigaretten bestehen hinsichtlich…
Bezüglich anderer Tabakwaren als Zigaretten soll eine harmonisierte steuerliche Belastung festgelegt werden. Die Festlegung einer als Prozentsatz oder in Form…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.