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Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein vorrangiges Ziel der Union und die erneuerbaren Energiequellen leisten einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Umwelt- und Klimaziele. In der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen wird daran erinnert, dass die Kohärenz zwischen diesen Zielen und dem sonstigen Umweltrecht der Union sichergestellt werden sollte. Diese Richtlinie darf daher der Entwicklung von Technologien für erneuerbare Energien nicht entgegenstehen, die keine negativen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt haben und nachhaltig und wirtschaftlich rentabel sind.
„erneuerbare Energie“ Energie aus erneuerbaren Quellen im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur…
Die Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur…
Die Europäische Union hat die Verbesserung der Versorgungssicherheit und die Senkung der auf ihre Energienutzung zurückzuführenden Treibhausgasemissionen durch…
Die Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an…
Außerdem wird in dem Beschluss Nr. 2179/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 1998 über die Überprüfung des Programms der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.