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Zwar entscheidet weiterhin jeder Mitgliedstaat selbst über seinen Energiemix, aber in allen Mitgliedstaaten fallen radioaktive Abfälle an, sei es bei der Stromerzeugung oder bei Tätigkeiten in Industrie, Landwirtschaft, Medizin oder Forschung oder bei der Stilllegung kerntechnischer Anlagen oder bei Sanierungs- und Interventionsmaßnahmen.
Werden radioaktive Abfälle oder abgebrannte Brennelemente zur Bearbeitung oder Wiederaufarbeitung in einen Mitgliedstaat oder einen Drittstaat verbracht, so…
„radioaktive Abfälle“ radioaktives Material in gasförmiger, flüssiger oder fester Form, für das von dem Mitgliedstaat oder von einer natürlichen oder…
Obwohl radioaktive Abfälle — soweit dies mit der Sicherheit der Behandlung dieses Materials vereinbar ist — in dem Staat endgelagert werden sollten, in dem sie…
Beim Betrieb von Kernreaktoren entstehen abgebrannte Brennelemente. Jeder Mitgliedstaat kann weiterhin seine Brennstoffkreislaufpolitik festlegen. Abgebrannte…
Jeder Mitgliedstaat sollte weiterhin in vollem Umfang für die Wahl seiner Politik zur Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente in seinem…
Radioaktiver Abfall : radioaktives Material in gasförmiger, flüssiger oder fester Form, für das von dem Mitgliedstaat oder von einer natürlichen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.