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Es sollte eine ethische Pflicht jedes Mitgliedstaats sein zu vermeiden, künftigen Generationen unangemessene Lasten hinsichtlich abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle einschließlich radioaktive Abfälle, die aus der Stilllegung bestehender kerntechnischer Anlagen zu erwarten sind, aufzubürden. Durch die Anwendung dieser Richtlinie stellen die Mitgliedstaaten unter Beweis, dass sie angemessene Schritte zur Erreichung dieses Ziels unternommen haben.
Mit dieser Richtlinie wird ein Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle…
Jeder Mitgliedstaat sollte weiterhin in vollem Umfang für die Wahl seiner Politik zur Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente in seinem…
Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass ausreichende Finanzmittel für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle verfügbar sind.
Auch wenn die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen im Mittelpunkt dieser Richtlinie steht, ist es auch wichtig, dass eine sichere Entsorgung abgebrannter…
Dass die Verantwortung für die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle letztlich bei den Mitgliedstaaten liegt, ist ein…
Für einen Mitgliedstaat, in dem gegenwärtig und in unmittelbarer Zukunft keine abgebrannten Brennelemente vorhanden sind und in dem keine Tätigkeiten im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.