Erwägungsgrund 2 32021R0948
Zur Umsetzung des neuen internationalen Rahmens, der durch die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, die Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Union und den Europäischen Entwicklungskonsens geschaffen wurde, zielt die Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates darauf ab, die Kohärenz des auswärtigen Handelns der Union zu erhöhen und seine Wirksamkeit sicherzustellen, indem die Anstrengungen der Union in einem gestrafften Instrument zusammengelegt werden, um so für eine bessere Umsetzung der verschiedenen Politikmaßnahmen des auswärtigen Handelns zu sorgen.