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Die Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates enthält ein System der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Gemeinschaft“) zur Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente. Diese Richtlinie wurde durch die Empfehlung 2008/956/Euratom der Kommission vom 4. Dezember 2008 über Kriterien für die Ausfuhr radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente in Drittländer ergänzt.
Mit dieser Richtlinie wird ein Gemeinschaftssystem zur Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter…
Mit der Richtlinie 92/3/Euratom des Rates vom 3. Februar 1992 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle von einem Mitgliedstaat in…
— Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der…
Die Europäische Atomgemeinschaft muss beim Beitritt zu diesem Übereinkommen einen Vorbehalt in Bezug darauf einlegen, dass Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie…
Die Richtlinie 2009/71/Euratom des Rates vom 25. Juni 2009 über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen erlegt den…
sowie allen zuständigen Behörden der Durchfuhrmitgliedstaaten, falls zutreffend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.