Erwägungsgrund 2 32024R1157
Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hat in den vergangenen fünfzehn Jahren bedeutende Verbesserungen beim Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit vor den nachteiligen Auswirkungen bewirkt, die sich aus der Verbringung von Abfällen ergeben können. Allerdings hat die Evaluierung jener Verordnung durch die Kommission auch eine Reihe von Herausforderungen und Mängeln aufgezeigt, die durch neue Rechtsvorschriften angegangen werden müssen.