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Eine zweite begleitende Maßnahme, die darauf angelegt ist, Verträge, mit denen die ausübende Künstler ihre ausschließlichen Rechte gegen Lizenzen an einen Tonträgerhersteller übertragen, ausgewogen zu gestalten, sollte in einem völligen „Neustart“ im Hinblick auf die Verträge für diejenigen ausübenden Künstler bestehen, die ihre oben genannten ausschließlichen Rechte an Tonträgerhersteller gegen Lizenzgebühren oder Vergütung abgetreten haben. Damit ausübende Künstler in den uneingeschränkten Genuss der verlängerten Schutzdauer gelangen können, sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass den ausübenden Künstlern während der verlängerten Schutzdauer gemäß den Vereinbarungen zwischen den Tonträgerherstellern und den ausübenden Künstlern eine Lizenzgebühr bzw. Vergütung gezahlt wird, die nicht durch Vorschüsse oder vertraglich festgelegte Abzüge reduziert wird.
Ausübende Künstler, die eine vertragliche Beziehung mit einem Tonträgerhersteller eingehen, müssen diesem in der Regel ihre ausschließlichen Rechte für…
Um sicherzustellen, dass ausübende Künstler, die ihre ausschließlichen Rechte an den Tonträgerhersteller übertragen oder abgetreten haben, tatsächlich von…
Die Rechte an der Aufzeichnung einer Darbietung sollten an den ausübenden Künstler zurückgehen, wenn ein Tonträgerhersteller es unterlässt, eine Aufzeichnung,…
Hat ein ausübender Künstler einen Anspruch auf wiederkehrende Zahlungen, so werden im 50. Jahr nach der rechtmäßigen Veröffentlichung des Tonträgers oder ohne…
Die ausübenden Künstler haben indessen gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2006/115/EG bereits ein unverzichtbares Recht auf eine angemessene Vergütung für die…
1. Die Rechte der ausübenden Künstler erlöschen fünfzig Jahre nach der Darbietung. Wird jedoch eine Aufzeichnung der Darbietung innerhalb dieser Frist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.