Erwägungsgrund 1 32011L0077
In der Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller auf 50 Jahre festgelegt.
In der Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller auf 50 Jahre festgelegt.