Erwägungsgrund 3 32004L0066RICHTLINIE 2004/66/EG DES RATES vom 26. April 2004 zur Anpassung der Richtlinien 1999/45/EG, 2002/83/EG, 2003/37/EG und 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 77/388/EWG, 91/414/EWG, 96/26/EG, 2003/48/EG und 2003/49/EG des Rates in den Bereichen freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, Landwirtschaft, Verkehrspolitik und Steuern wegen des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei
Die Richtlinien 1999/45/EG , 2002/83/EG , 2003/37/EG und 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinien 77/388/EWG , 91/414/EWG ,…
Erwägungsgrund 4 32006L0124RICHTLINIE 2006/124/EG DER KOMMISSION vom 5. Dezember 2006 zur Änderung der Richtlinie 92/33/EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Gemüsepflanzgut und Gemüsevermehrungsmaterial mit Ausnahme von Saatgut und der Richtlinie 2002/55/EG des Rates über den Verkehr mit Gemüsesaatgut (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 92/33/EWG und 2002/55/EG sollten deshalb entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32009L0097RICHTLINIE 2009/97/EG DER KOMMISSION vom 3. August 2009 zur Änderung der Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinien 2002/53/EG und 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und Gemüsearten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32006L0097RICHTLINIE 2006/97/EG DES RATES vom 20. November 2006 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich freier Warenverkehr anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens
Die Richtlinien 92/13/EWG , 2004/17/EG und 2004/18/EG sind daher entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 3 32010L0046RICHTLINIE DER KOMMISSION 2010/46/EU vom 2. Juli 2010 zur Änderung der Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinien 2002/53/EG und 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und Gemüsearten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 36 32005L0001Es ist daher notwendig, die Richtlinien 73/239/EWG, 85/611/EWG, 91/675/EWG, 92/49/EWG, 93/6/EWG, 94/19/EG, 98/78/EG, 2000/12/EG, 2001/34/EG, 2002/83/EG und…