Erwägungsgrund 2 32014L0087
Die Richtlinie 2009/71/Euratom des Rates erlegt den Mitgliedstaaten Verpflichtungen zur Schaffung und Aufrechterhaltung eines nationalen Rahmens für die nukleare Sicherheit auf. Die Richtlinie spiegelt die Vorgaben der wichtigsten internationalen Instrumente auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit, nämlich des Übereinkommens über nukleare Sicherheit sowie der sicherheitstechnischen Grundsätze (Safety Fundamentals) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), wider.