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Es sollte berücksichtigt werden, dass es bei bestimmten Lebensmitteln, die unmittelbar nach dem Kauf verzehrt werden, wie Speiseeis in Einzelpackungen, überflüssig ist, das Los unmittelbar auf jeder einzelnen Verpackung anzugeben. Bei diesen Erzeugnissen sollte das Los jedoch zwingend auf der Sammelpackung angegeben werden.
Unbeschadet der Richtlinie 2000/13/EG, der Richtlinie 89/396/EWG des Rates vom 14. Juni 1989 über Angaben oder Marken, mit denen sich das Los, zu dem ein…
für Speiseeis-Einzelpackungen. Die Angabe, mit der sich das Los feststellen lässt, muss auf der Sammelpackung vermerkt sein.
Die Angabe des Loses, zu dem ein Lebensmittel gehört, entspricht dem Anliegen, für eine bessere Information über die Identität der Waren zu sorgen. Sie ist…
Der Begriff „Los“ impliziert, dass mehrere Verkaufseinheiten desselben Lebensmittels praktisch identische Erzeugungs-, Herstellungs- oder Verpackungsmerkmale…
Ein Los ist die Gesamtheit von Verkaufseinheiten eines Lebensmittels, das unter praktisch gleichen Bedingungen erzeugt, hergestellt oder verpackt wurde. Das Los…
Findet ein bestrahltes Erzeugnis Verwendung als Bestandteil, muß derselbe Hinweis in dem Verzeichnis der Bestandteile neben der Bezeichnung stehen. Bei lose…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.