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In Bezug auf die Meldung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern und die Unterstützung von Kindern in Not sollten die Telefon-Hotlines unter der Nummer 116 000 für vermisste Kinder, unter der Nummer 116 006 für Opfer von Gewaltverbrechen und unter der Nummer 116 111 für Kinder, die durch die Entscheidung 2007/116/EG der Kommission vom 15. Februar 2007 über die Reservierung der mit „116“ beginnenden nationalen Nummernbereiche für einheitliche Rufnummern für harmonisierte Dienste von sozialem Wert eingerichtet wurden, stärker bekannt gemacht und sollte den Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Betrieb dieser Hotlines Rechnung getragen werden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in Absatz 1 genannte Telefonberatung zusätzlich zu etwaigen bestehenden nationalen Rufnummern telefonisch über eine…
Bei Verbindungen zu Anschlüssen, die unter den Notrufnummern 112 oder 110 oder den Rufnummern 124 124 oder 116 117 erreicht werden, haben der Anbieter und…
Angesichts des besonderen Charakters der Meldungen über vermisste Kinder und der zurzeit begrenzten Verfügbarkeit eines solchen Dienstes sollten die…
Gemäß ihrer Entscheidung 2007/116/EG vom 15. Februar 2007 über die Reservierung der mit 116 beginnenden nationalen Nummernbereiche für einheitliche Rufnummern…
Jeder Mitgliedstaat sollte Verfahren zur Verhütung von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern einführen und/oder stärken, einschließlich…
Die Endnutzer sollten in der Lage sein, mit jedem Telefondienst, der ausgehende Sprachtelefonanrufe ermöglicht, die Notrufdienste unter einer oder mehreren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.