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Jeder Mitgliedstaat sollte Verfahren zur Verhütung von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern einführen und/oder stärken, einschließlich Maßnahmen, um der Nachfrage, die jegliche Form von sexueller Ausbeutung von Kindern begünstigt, entgegenzuwirken und diese zu verringern; des Weiteren sollten Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen sowie Forschungs- und Schulungsprogramme durchgeführt werden, um die Gefahr, dass Kinder zu Opfern werden, zu verringern. Bei solchen Initiativen sollten die Mitgliedstaaten einen Ansatz wählen, dessen zentraler Ausgangspunkt die Rechte der Kinder sind. Besondere Aufmerksamkeit sollte darauf gerichtet sein, zu gewährleisten, dass auf Kinder ausgerichtete Sensibilisierungskampagnen angemessen und ausreichend leicht zu verstehen sind. Es sollte die Einrichtung von Notrufnummern oder Hotlines in Betracht gezogen werden.
Die Mitgliedstaaten treffen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen Akteuren, geeignete Maßnahmen —…
Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, auf nationaler oder lokaler Ebene und in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft Mechanismen für die Datensammlung oder…
Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen treffen, um Handlungen im Zusammenhang mit der Förderung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Kindersextourismus…
Im Hinblick auf die Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen, einschließlich des Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung, sowie den Schutz von…
Jeder Mitgliedstaat sollte Verfahren zur Verhütung des Menschenhandels einführen und/oder ausbauen, einschließlich Maßnahmen, um der Nachfrage, die jegliche…
Die Mitgliedstaaten sollten angemessene Maßnahmen ergreifen, um Informationsdienste einzurichten, die Informationen dazu bieten, wie Anzeichen sexuellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.