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Um Wiederholungstaten zu verhindern oder möglichst gering zu halten, sollten die Straftäter einer Risikoabschätzung unterzogen werden, bei der die von ihnen ausgehende Gefahr und mögliche Risiken der Wiederholung von Sexualstraftaten gegen Kinder untersucht werden. Die näheren Regelungen dieser Abschätzung, wie die Art von Behörde, die dafür zuständig ist, die Risikoabschätzung anzuordnen und durchzuführen, bzw. der Zeitpunkt im oder nach dem Strafverfahren, zu dem die Abschätzung stattfinden sollte, sowie die näheren Regelungen für wirksame Interventionsprogramme oder -maßnahmen, die aufgrund dieser Abschätzung angeboten werden, sollten mit den internen Verfahren der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. Zur Verfolgung eben dieses Ziels, Wiederholungstaten zu verhindern oder möglichst gering zu halten, sollten Straftäter auch auf freiwilliger Basis an wirksamen Interventionsprogrammen oder -maßnahmen teilnehmen können. Diese Interventionsprogramme oder -maßnahmen sollten nationale Programme zur Behandlung psychisch gestörter Personen nicht beeinträchtigen.
Unbeschadet der Interventionsprogramme oder -maßnahmen, die von den zuständigen Justizbehörden nach nationalem Recht auferlegt wurden, trifft jeder…
Zur Verhinderung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sollten Interventionsprogramme oder -maßnahmen, die speziell auf…
Opfer der in dieser Richtlinie behandelten Straftaten sollten vor sekundärer Viktimisierung geschützt werden. In Mitgliedstaaten, in denen Prostitution oder die…
Um das Risiko der Wiederholung der Straftat zu vermeiden, trifft jeder Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine natürliche…
An der Höhe der Strafen in dieser Richtlinie lässt sich die zunehmende Sorge der Mitgliedstaaten angesichts der Entwicklung des Menschenhandels erkennen. Aus…
Schweren Straftaten wie der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie ist durch ein umfassendes Konzept zu begegnen, das die Verfolgung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.