Art. 24 Abs. 4 32011L0093Interventionsprogramme oder -maßnahmen auf freiwilliger Basis während des Strafverfahrens oder nach dem Strafverfahren
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei den in Absatz 3 genannten Personen eine Einschätzung der Gefahr, die sie…
Erwägungsgrund 9 32014L0050RICHTLINIE 2014/50/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen (Text von Bedeutung für den EWR)
Durch diese Richtlinie wird das Recht der Mitgliedstaaten, ihre Altersversorgungssysteme selbst zu gestalten, nicht in Frage gestellt. Die Mitgliedstaaten…
Erwägungsgrund 4 32008D0617BESCHLUSS 2008/617/JI DES RATES vom 23. Juni 2008 über die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Krisensituationen
Kein Mitgliedstaat verfügt über sämtliche Mittel, Ressourcen und Fachkenntnisse, um alle möglichen besonderen oder schwerwiegenden Krisensituationen, die den…
Erwägungsgrund 1 32011D0133BESCHLUSS 2011/133/GASP DES RATES vom 21. Februar 2011 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Montenegro über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung Montenegros an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Die Bedingungen für die Beteiligung von Drittstaaten an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union sollten in einem Abkommen festgelegt werden, das…
Erwägungsgrund 1 32005D0191BESCHLUSS 2005/191/GASP DES RATES vom 18. Oktober 2004 über den Abschluss von Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Island, dem Königreich Norwegen und Rumänien über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Republik Island, des Königreichs Norwegen und Rumäniens an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Die Bedingungen für die Beteiligung von Drittstaaten an EU-Krisenbewältigungsoperationen sind in einem Abkommen festzulegen, das einen Rahmen für eine solche…
Erwägungsgrund 1 32011D0361BESCHLUSS 2011/361/GASP DES RATES vom 20. Dezember 2010 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Serbien über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Republik Serbien an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Die Bedingungen für die Beteiligung von Drittstaaten an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union sollten in einem Abkommen festgelegt werden, das…