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Eine Aktualisierung des Führerscheinmusters der Europäischen Union ist angesichts der durch die Richtlinie 2006/126/EG eingeführten neuen Fahrzeugklassen erforderlich. Insbesondere wurden die Fahrzeugklasse AM (Kleinkrafträder) und die Fahrzeugklasse A2 (Krafträder) eingeführt, die ab 19. Januar 2013 gelten. Das Führerscheinmuster der Europäischen Union sollte daher angepasst werden.
dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…
Die Codes und Untercodes in Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG müssen aktualisiert werden, da mit dieser Richtlinie neue Fahrzeugklassen eingeführt wurden,…
Die Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A, die für die Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen eingesetzt werden, müssen angesichts…
Das Führerscheinmuster gemäß der Richtlinie 91/439/EWG sollte durch ein einheitliches Muster in Form einer Plastikkarte ersetzt werden. Gleichzeitig muss dieses…
Gemäß Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG sollte das Führerscheinmuster der Europäischen Union die Fahrzeugklasse angeben, die der Inhaber führen darf.
für die Klasse AM eine Prüfung lediglich der Kenntnisse bestanden haben; die Mitgliedstaaten können die Ausstellung eines Führerscheins dieser Klasse vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.