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Die Codes und Untercodes in Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG müssen aktualisiert werden, da mit dieser Richtlinie neue Fahrzeugklassen eingeführt wurden, deren technische Merkmale sich von denjenigen unterscheiden, die aufgrund der Richtlinie 91/439/EWG vom 29. Juli 1991 über den Führerschein gelten. Die Richtlinie 2006/126/EG findet ab dem 19. Januar 2013 Anwendung; Fahrerlaubnisse, die vor diesem Zeitpunkt erworben wurden, sollten weiter gültig sein.
In der Richtlinie 2012/36/EU der Kommission vom 19. November 2012 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments des Rates über den…
Eine Aktualisierung des Führerscheinmusters der Europäischen Union ist angesichts der durch die Richtlinie 2006/126/EG eingeführten neuen Fahrzeugklassen…
Die Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein wurde mehrfach erheblich geändert. Anlässlich neuerlicher Änderungen empfiehlt sich…
Gemäß Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG sollte das Führerscheinmuster der Europäischen Union die Fahrzeugklasse angeben, die der Inhaber führen darf.
Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt…
Die Verordnung (EG) Nr. 595/2009 schreibt für neue schwere Nutzfahrzeuge und für Motoren für neue schwere Nutzfahrzeuge die Einhaltung neuer Emissionsgrenzwerte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.