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Die geschützte Person sollte keine Kosten für die Anerkennung der Europäischen Schutzanordnung tragen müssen, die gegenüber einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall unverhältnismäßig wären. Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die geschützte Person nach der Anerkennung der Europäischen Schutzanordnung und als unmittelbare Folge ihrer Anerkennung keine weiteren nationalen Verfahren einleiten muss, um von der zuständigen Behörde des vollstreckenden Staats eine Entscheidung über die Anordnung von Maßnahmen, die gemäß ihrem nationalen Recht in einem vergleichbaren Fall für den Schutz der geschützten Person zur Verfügung stehen, zu erwirken.
Die zuständige Behörde des vollstreckenden Staats sollte die gefährdende Person, die zuständige Behörde des anordnenden Staats und die geschützte Person von…
Eine Europäische Schutzanordnung wird mit dem gleichen Vorrang anerkannt, der in einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall anwendbar wäre, unter…
Da in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Arten von Behörden (Straf-, Zivil- oder Verwaltungsbehörden) für den Erlass und die Vollstreckung von Schutzmaßnahmen…
In dieser Richtlinie werden die unterschiedlichen Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten sowie der Umstand berücksichtigt, dass wirksamer Schutz durch…
In den Verfahren des Erlasses und der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung sollten die zuständigen Behörden die Bedürfnisse der Opfer, einschließlich…
sofern diese Angaben der zuständige Behörde des anordnenden Staats ohne weitere Nachforschungen bekannt ist, Angaben darüber, ob der geschützten Person und/oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.